Hinweise für Benützer des Brünneliwaldhauses
Der Natur- und Vogelschutzverein Neuendorf begrüsst Sie herzlich und wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Brünneliwaldhaus im Naherholungsgebiet Aegerten.
Ausstattung
Platzangebot: Das Brünneliwaldhaus bietet im Innern Platz für gegen 25 Personen. Auf dem gedeckten Balkon finden ca. 10 Personen Platz, dafür steht Ihnen eine Festbankgarnitur zur Verfügung.
Feuerstelle: Mieter erhalten für die Feuerstelle einen passenden Grillrost. Holzkohle/Brennholz bringen Sie bitte selbst mit oder Sie suchen Holz im Wald. Passen Sie beim Feuermachen gut auf.
Beleuchtung: Das Haus ist komplett mit LED oder Sparbeleuchtung versehen. Die Stromversorgung wird durch eine Photovoltaikzelle auf dem Dach sichergestellt. Hauptschalter neben der Tür.
Heizung: Geheizt wird in der kalten Jahreszeit mit einem Ofen. Mietern wird im Winter eine angemessene Holzmenge zur Verfügung gestellt. Über einen Ventilator wird die Wärme gut verteilt. Bitte nur nach Anleitung durch den Hüttenwart verwenden.
Küche: Die Ausstattung ermöglicht das Zubereiten einfacher Gerichte. Geschirr, Gläser und Besteck vorhanden.
Herd: Gasherd (3 Flammen). Es sind 2 Gasflaschen vorhanden und angeschlossen. Es sollten immer beide Ventile geöffnet werden. (automatische Umschaltung)
Wasser: Das Wasser im Haus und am Brunnen entspringt in einer Quelle oberhalb des Waldhauses. Es wird halbjährlich von IMP Bautest geprüft und erfüllt regelmässig die Anforderungen[MS1] . Der NVVN kann aber keine Garantie für die Trinkwasserqualität gewähren. Verwenden Sie daher das Wasser, wenn möglich nur abgekocht.
Strom: Das Photovoltaik-Niederspannungssystem erlaubt keinen Anschluss von Geräten, wie Kaffeemaschine, Radio usw.
Keller: Das Mieterabteil im Keller kann als Lagerort für Getränke und Speisen verwendet werden. Das grosse Abteil im Keller sowie der Dachboden sind abgeschlossen und für Mieter nicht zugänglich.
WC-Anlage: Ein WC steht zur Benutzung zur Verfügung, bitte so hinterlassen, wie man sie selbst vorfinden möchte. Die Umgebung des Hauses und den Wald bitte schonen.
Abfall: Die Abfallentsorgung obliegt dem Mieter.
Mietbedingungen:
Mietdauer: Die Miete für einen Tag dauert grundsätzlich von 09:00 Uhr bis um 08:00 Uhr des Folgetages. Andere Mietdauer nach Absprache.
Preise: Miete für Vereinsmitglieder und einheimische Vereine: Fr. 100.- pro Tag
Miete für Wohnhafte in Neuendorf: Fr. 150.- pro Tag
Miete für Auswärtige: Fr. 220.- pro Tag
Festbänke können pro Garnitur für Fr. 10.- gemietet werden.
Mobiliar: Die Einrichtung darf benutzt werden, ist aber nach Gebrauch zu reinigen und zu versorgen.
Rauchen: Im Waldhaus darf nicht geraucht werden aus Rücksicht auf Einrichtung und nicht rauchende Gäste (kantonale Gesetzgebung).
Kerzen: Kerzen im und um das Waldhaus mit Vorsicht und nur unter Aufsicht und nur auf hitzebeständigen Unterlagen brennen lassen.
Holzlager: Die Holzlager werden durch die Mitglieder des Vereins gefüllt und stehen nur für Vereinsanlässe zur Verfügung. Bitte respektieren.
Endreinigung: Reinigung ist Sache des Mieters, folgende Punkte sind zu beachten:
· Geschirr abwaschen und versorgen
· Stühle auf die Tische stellen, Teppich draussen ausschütteln
· Boden besenrein wischen, lüften
· Eventuelle Dekorationen oder Wegweiser entfernen
· Um das Waldhaus Flaschen, Deckel, Papier, Zigarettenstummel und ähnliches aufzulesen und zu entsorgen
· Abfall soweit möglich trennen und Kehricht entsorgen (Kehrichtsackgebühr[MS4] )
Am Schluss: Beim Verlassen des Hauses sind folgende Punkte auszuführen oder zu beachten:
· Feuer ausgehen lassen und Ofentür schliessen
· Sicherstellen dass beide Ventile der Gasflaschen geschlossen sind
· Alle Jalousien und 2 Fenster schliessen, 2 Fenster schräg stellen.
· Hauptschalter auf 0 stellen
· Keller- und Eingangstüre mit Schlüssel schliessen (WC-Türe abschliessen)
Wenn alles in Ordnung ist und keine speziellen Abmachungen gemacht wurden, können die Schlüssel in den Briefkasten an der Wolfwilerstrasse 69 in Niederbuchsiten zurückgebracht werden.
Zufahrt: Mit dem Auto nur über die Wolfwilerstrasse möglich.
Vielen Dank
Benützungsreglement Brünneliwaldhaus Neuendorf
Zweck
Dieses Reglement bezweckt die geordnete Benützung der
Benützung
Reservationagesuch
Reservationszusage
Spontane Benützung
Reservierte Anlässe haben jedoch Vorrang!
Rekurs
Gegen einen abschlägigen Entscheid kann rekurriert werden bei:
Hüttenwart
Überwachung
Neuendorf, 1. März 2023 Natur und Vogelschutzverein Neuendorf
Lokale Sektion des Kantonalverbandes VVS/BirdLife Solothurn und des
nationalen Naturschutzverbandes BirdLife Schweiz