Benützungsreglement Brünneliwaldhaus Neuendorf
Zweck
Dieses Reglement bezweckt die geordnete Benützung der
Freizeitanlage beim Brünneliwaldhaus Neuendorf
Benützung
Die Freizeitanlage kann benützt werden für gesellige Anlässe von
Familien, Vereinen, Schulen, Jahrgänge treffen, usw.
Reservationagesuch
Die Reservation der Freizeitanlage muss im Voraus bei nachfolgend
aufgeführter Aufsichtsperson angemeldet werden:
Reservationszusage
Bei positivem Entscheid wird der Anlass auf obenstehender
Reservationsliste aufgeführt
Spontane Benützung
Eine spontane, unangemeldete Benützung der Freizeitanlage durch
Spaziergänger oder Radfahrer ist möglich.
Reservierte Anlässe haben jedoch Vorrang!
Rekurs
Gegen einen abschlägigen Entscheid kann rekurriert werden bei:
Rekurs
Herr Konrad Zeltner, Präsident NVVN Neuendorf
Dorfstrasse 48, 4623 Neuendorf
Telefon 079 280 30 92
Hüttenwart
Zeltner Heini Hüttenwart
Wolfwilerstrasse 69, 4626 Niederbuchsiten
Telefon 078 714 09 61 - E-Mail: heinizeltner@bluewin.ch
Überwachung
Die Freizeitanlage wird polizeilich überwacht.
Allfälligen Weisungen der Ordnungspersonen (Polizei,
Funktionäre der Natur und Vogelschutzverein, Forstpersonal, Vertreter
der Jagdgesellschaft) ist umgehend Folge zu leisten.
Zuwiderhandlung Nichteinhalten der Weisungen kann eine Strafanzeige wegen
Hausfriedensbruch, Art. 186 StGB, zur Folge haben.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, diese Freizeitanlage als Ort der Begegnung
mit Menschen und Tier sauber und ruhig zu halten.
Neuendorf, 1. März 2023 Natur und Vogelschutzverein Neuendorf
Lokale Sektion des Kantonalverbandes VVS/BirdLife Solothurn und des
nationalen Naturschutzverbandes BirdLife Schweiz